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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 86/13 (BFH)
§§: EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, DBA-Irland
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Pilot, Progressionsvorbehalt
Rechtsfrage: 1. Ist der Arbeitslohn, den der im Inland ansässige Kläger, der als Pilot im internationalen Luftverkehr für eine in Irland ansässige Fluggesellschaft tätig ist, bezogen hat, in Deutschland zu besteuern? Anwendung der Rückfallklausel des § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG? - 2. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 20.8.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 21/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.07.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 18/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2014
Erledigungs-Az: I R 86/13
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 20.8.2014) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 67