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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 38/18 (BFH) |
§§: | AO § 236 Abs. 1, UStG § 21 Abs. 2, EUStBV § 12, UZK Art. 116 Abs. 6, ZK Art. 185 |
Schlagwörter | Prozesszinsen, Einfuhrumsatzsteuer, Erstattung, Steuerbefreiung, Rückware |
Rechtsfrage: | Besteht ein Anspruch auf Prozesszinsen, wenn Einfuhrumsatzsteuer wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht (hier: Verstoß gegen die Rückwarenregelung des Art. 185 ZK) nach einem rechtskräftigen Urteil erstattet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1579/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 19 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 38/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 01 92 |