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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 61/00
§§: EStG § 50 d Abs. 3
Schlagwörter Freistellungsbescheinigung, Steuerabzug, beschränkte Steuerpflicht, Steuerschuldner, Antrag
Rechtsfrage: Ist nur der ausländische Gläubiger von Softwarenutzungsvergütungen als Steuerschuldner berechtigt, den Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug gemäß § 50 d Abs. 3 EStG zu stellen?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.02.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 6260/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2000
Erledigungs-Az: I B 61/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 1/01 - Erledigt durch BFH-Beschluss vom 15.11.2001 - I R 1/01 (NV)