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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 48/09 (BFH) | 
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 24 b Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 7 Abs. 4 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Sonderausgabe, Schulgeld, Ergänzungsschule, Übergangsregelung | 
| Rechtsfrage: | Abzug von Schulgeld für eine vom Sohn im Streitjahr 2004 besuchte im Inland belegene private Ergänzungsschule unter Anwendung der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und der Übergangsregelung des § 52 Abs. 24 b Satz 2 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 01.10.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2304/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 02 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.10.2011 | 
| Erledigungs-Az: | X R 48/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 41 18 | 
