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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 74/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Übergangszeit
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag bei befristeter Vollzeiterwerbstätigkeit nach Ausbildungsende und Beginn der Fachhochschule: Schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch nicht mehr aus, wenn der Tatbestand des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG erfüllt ist (Bewerbung zur Fachoberschule bereits Anfang des Jahres)? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 20.10.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 371/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2010
Erledigungs-Az: III R 74/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 73