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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 33/07 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, AO § 233 a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
Schlagwörter Erstattungszinsen, Nachzahlungszinsen, Werbungskosten, Verfassung, Schuldzinsen, Kapitalvermögen, Privat
Rechtsfrage: 1. Verstößt die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung von Erstattungszinsen einerseits als Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und die Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen gemäß § 12 Nr. 3 EStG andererseits gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - 2. Können Nachzahlungszinsen, die im direkten Zusammenhang mit entsprechenden steuerpflichtigen Zinseinnahmen stehen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.03.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 2373/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2010
Erledigungs-Az: VIII R 33/07