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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 29/98
§§: EStG § 10 e Abs. 6, EStR Abschn. 157 Abs. 5
Schlagwörter Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Renovierung, Erhaltungsaufwand
Rechtsfrage: Renovierungsaufwendungen vor Selbstbezug einer erworbenen Eigentumswohnung als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand oder sofort abziehbare Vorkosten? Reicht für die Annahme von Herstellungsaufwand allein die Höhe der Aufwendungen und der zeitliche Zusammenhang aus oder ist darüber hinaus auch auf die Art. der Baumaßnahmen (Instandsetzungsbedürftigkeit) abzustellen? Wurden teilweise verdeckte Mängel beseitigt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 10.12.1997
Vorinstanz/AZ: 4 96 063 K 3
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 647
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 29/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 99