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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 57/11 (BFH)
§§: StromStG § 10, StromStG § 2 Nr. 3
Schlagwörter Stromsteuer, Erstattung, Unternehmen, Produzierendes Gewerbe
Rechtsfrage: Stromsteuererstattung für Februar bis Dezember 2002. Folgt aus § 10 Abs. 2 StromStG a.F., dass für eine Steuerentlastung im Jahr 2002 der Antragsteller auch im Jahr 1998 ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sein musste? Muss eine fiktive Zuordnung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung erfolgen, wenn der Antragsteller im Jahr 1998 keine Arbeitnehmer beschäftigt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.06.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 586/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2013
Erledigungs-Az: VII R 57/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 94