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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/09 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a
Schlagwörter Kapitalvermögen, Zinsen, Lebensversicherung, Darlehen
Rechtsfrage: Steuerpflicht von Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung: Wurde das Darlehen, das mit den Lebensversicherungen abgesichert wurde, "unmittelbar und ausschließlich" zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer betrieblichen Investition eingesetzt, wenn es vorübergehend zur Finanzierung von Werbungskosten und Betriebsausgaben eingesetzt wurde bzw. nicht innerhalb von 30 Tagen nach Überweisung der Darlehensmittel zur Bezahlung der Anschaffungskosten verwendet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.12.2007
Vorinstanz/AZ: 13 K 3342/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2011
Erledigungs-Az: VIII R 7/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 67