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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 110/09 (BFH)
§§: KStG § 6 Abs. 5, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 3, EStG § 4 d
Schlagwörter Unterstützungskasse, Kapitalgesellschaft, Gewerbebetrieb, Arbeitnehmer, Gewinnermittlung, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Kann eine Unterstützungskasse in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im Rahmen ihres partiell steuerpflichtigen Gewerbebetriebs (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 3 i.V.m. § 6 Abs. 5 KStG) die Leistungen, die sie an die ehemaligen Arbeitnehmer des Trägerunternehmens erbracht hat, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb ganz oder teilweise als Betriebsausgaben abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 12.11.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 12/08 (6)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.12.2010
Erledigungs-Az: I R 110/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 13 58