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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 17/08 |
| §§: | KraftStG § 3 c Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Nachträgliche Ausrüstung eines Kfz mit Rußpartikelfilter: Ist eine Steuerbefreiung für vor der Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstete Kraftfahrzeuge möglich? Ist unter der gesetzlichen Einschränkung "nachträglich" in § 3 c KraftStG zwingend ein Zeitpunkt nach der Erstzulassung des Kfz zu verstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 27.02.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1527/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 16 11 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.08.2008 |
| Erledigungs-Az: | II R 17/08 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 36 18 |