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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 43/10 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Künstliche Befruchtung, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Künstliche Befruchtung: Sind Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen bei Vorliegen der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes) als außergewöhnliche Belastung abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.05.2010
Vorinstanz/AZ: 9 K 231/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2010
Erledigungs-Az: VI R 43/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 05 55