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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 29/97
§§: EStG § 32 Abs. 6
Schlagwörter Kinderlastenausgleich, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Streitjahr 1987 verfassungsgemäß (vgl. Beschluß des BFH vom 22.3.1996 III B 173/95, BStBl II 1996, 506)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.08.1996
Vorinstanz/AZ: 10 K 3486/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.1998
Erledigungs-Az: VI R 29/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig