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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 78/03
§§: EStG § 10 d Abs. 2, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Verlust, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Betriebsaufspaltung, Wirtschaftliche Identität
Rechtsfrage: Einfluss einer Betriebsaufspaltung auf Verlustverrechnung von Betrieben gewerblicher Art: Sind Verluste, die für die Vorjahre jeweils für Betriebe gewerblicher Art festgestellt worden sind, nach der Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH in der Folgezeit mit Einnahmen aus Gewinnausschüttungen verrechenbar (wirtschaftliche Identität - verbindliche Auskunft über Verlustverrechnungsmöglichkeit)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.06.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 5219/99 K, 9 K 5222/99 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2004
Erledigungs-Az: I R 78/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 65