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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 9/16 (BFH) |
§§: | BewG § 198, BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BewG § 160 Abs. 7, BewG § 166 |
Schlagwörter | Grundbesitzwert, Gemeiner Wert, Land- und Forstwirtschaft, Stückländerei, Liquidation, Landwirtschaft, Erbschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Veräußerungserlös als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Kann ein durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer statt des Liquidationswerts angesetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 814/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 15 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.01.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 9/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 03 77 |