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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/19 (BFH)
§§: KraftStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, KraftStG § 18 Abs. 12, AO § 182 Abs. 1
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, PKW, LKW, Nutzfläche, Grundlagenbescheid
Rechtsfrage: Kommt einer in der Zulassungsbescheinigung angegebenen maximalen Sitzplatzanzahl für alle Typen- bzw. Karosserievarianten bindende Wirkung für die zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung als PKW oder LKW erforderliche Berechnung der dem Gütertransport bzw. der Personenbeförderung dienenden Bodenflächen des Fahrzeugs zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.10.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 8022/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2021
Erledigungs-Az: IV R 35/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 74