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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 33/19 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Mietvertrag, Rücktritt, Schadensersatz, Ausschließlichkeit
Rechtsfrage: Sind Erträge aus und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung mietvertraglicher Leistungsstörungsrechte (hier eine sog. Schlusszahlung der Mieterin zur Regulierung sämtlicher Ansprüche und Forderungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses) kürzungsschädlich im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.11.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 6170/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2023
Erledigungs-Az: IV R 33/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 12 39