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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 16/07 (BFH) |
§§: | AO § 367 Abs. 3 Satz 1, AO § 195 Satz 2 |
Schlagwörter | Auftragsprüfung, Prüfungsanordnung, Einspruchsentscheidung, Ermessen |
Rechtsfrage: | Fällt die im Ermessen des zuständigen FA erfolgte Beauftragung einer anderen Behörde mit der Durchführung einer Außenprüfung nach § 195 Satz 2 AO unter das Merkmal "aufgrund gesetzlicher Vorschrift" i.S. von § 367 Abs. 3 Satz 1 AO, so dass auch nur die zuständige Behörde über einen Einspruch gegen die von der beauftragten Behörde erlassene Prüfungsanordnung entscheiden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2853/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 16/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 06 86 |