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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 13/04 | 
| §§: | UStG 1993 § 17 Abs. 1 Nr. 2, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Berichtigung, Zahlungen, Uneinbringlichkeit, Umsatzsteuer | 
| Rechtsfrage: | Liegt Uneinbringlichkeit mit entsprechender Berichtigungsmöglichkeit nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG vor, weil Mietzahlungen nicht geleistet wurden, jedoch für die darin enthaltene Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 03.09.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 8150/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 19 35 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.07.2006 | 
| Erledigungs-Az: | V R 13/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 86 | 
