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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 39/02
§§: EigZulG § 2, EG Art. 226
Schlagwörter Begünstigte Objekte, Auslandsobjekt, Diskriminierungsverbot, Eigenheimzulage, EG, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Ausschluss von im EU-Ausland gelegenen Objekten von der Eigenheimzulage - Ist die Beschränkung der Eigenheimzulage auf "im Inland bezogene Objekte" gem. § 2 EigZulG und damit der Ausschluss der Zulagefähigkeit eines im EU-Ausland - hier: Frankreich - gelegenen Familienheims trotz unbeschränkter deutscher Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (s. hierzu das bei der EU-Kommission unter dem Az. IN/A/99/4943 gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen des Ausschlusses der Zulagefähigkeit von im EU-Ausland gelegenen Objekten)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.07.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 434/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 10 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2008
Erledigungs-Az: IX R 73/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an III. Senat - neues Aktenz.: III R 45/02 - Abgabe an IX. Senat - neues Aktenz.: IX R 73/02 - Das Verfahren IX R 73/02 ist bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs. C-152/05 ausgesetzt. Das Verfahren IX R 73/02 wird fortgesetzt. - Erledigung der Hauptsache