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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 3/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Werbungskosten, Gesellschafterdarlehen, Lebensversicherung, Sicherheit |
Rechtsfrage: | Sind die Schuldzinsen, die ein GmbH-Gesellschafter aus der Aufnahme eines Darlehens bei der GmbH an diese zu entrichten hat, Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn mit dem Darlehen Beiträge zu Lebensversicherungen finanziert werden, die wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 287/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 3/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 34 24 |