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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-144/02 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 11, VO (EG) Nr. 603/95
Schlagwörter Umsatzsteuer, Beihilfe, Marktordnung, Trockenfutter, EG, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Hat die Bundesrepublik Deutschland, indem sie den Betrag der Beihilfen, die gemäß der VO (EG) Nr. 603/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, nicht der Mehrwertsteuer unterwirft, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 Richtlinie 77/388/EWG verstoßen?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 156 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2004
Erledigungs-Az: Rs C-144/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 11