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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 87/01
§§: EStG § 15
Schlagwörter Atypisch stille Gesellschaft, GmbH, Gesellschafter
Rechtsfrage: Bestand eine atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und zwei zu je 1/3 beteiligten Gesellschaftern der GmbH trotz eines notariell beurkundeten Auflösungsbeschlusses, durch den die beiden Gesellschafter Abfindungszahlungen erhielten, noch weiter?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.05.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 7032/96 K
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2002
Erledigungs-Az: I B 87/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig