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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/02
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, UStG § 10 Abs. 4 Nr. 2
Schlagwörter Entnahme, Kraftfahrzeug, 1 v.H. - Regelung, Privat, Umsatzsteuer, Eigenverbrauch, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Ermittlung der nichtabziehbaren Umsatzsteuer im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG: Stellt der Entnahmewert nach der sog. 1 v.H.-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die Nettobemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch dar? Ist deshalb ertragsteuerlich der Entnahmewert um die nichtabziehbare Umsatzsteuer zu erhöhen bzw. wie ist die nichtabziehbare Umsatzsteuer zu ermitteln? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.12.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 1176/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2003
Erledigungs-Az: XI R 12/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 14