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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 16/07 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Rücklage, Existenzgründer, Nachweis |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung: Muss bei einem seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelnden Existenzgründer bei noch nicht vorhandenen Einnahmen die begehrte Ansparabschreibung durch Einreichung einer korrigierten Einnahmen-Überschussrechnung dokumentiert und ein Nachweis über die liquiden Mittel hinsichtlich der geplanten Investition erbracht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9052/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 16/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 07 71 |