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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/05 |
§§: | EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Rabattfreibetrag, Vermittlungsleistung, Arbeitslohn, Kreditinstitut |
Rechtsfrage: | Ist der Rabattfreibetrag zu gewähren, wenn ein Kreditinstitut eine von einer verbundenen Lebensversicherungsgesellschaft erhaltene, ihm zustehende Provision für die Vermittlung eines Eigenvertrags eines Mitarbeiters an diesen nachträglich auszahlt? Handelt es sich hier um eine eigene, am Markt angebotene Dienstleistung der Arbeitgeberin nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG, wenn diese keinen Einfluss auf die Konditionen der Lebensversicherung hat, sondern lediglich die Vertragsanbahnung gegen Provisionszahlung ermöglicht und damit die (Dienst-)Vermittlungsleistungen ausschließlich für das Verbundunternehmen ausführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 7434/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2007 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 38 10 |