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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2272/03 (BVerfG) |
§§: | EStG § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, EStG § 7 Abs. 5 a, EStG § 9 a Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grundstück, Ertragsteuern, Degressive Absetzung für Abnutzung, Wohnzwecke, Pflege, Altenheim, Seniorenstift |
Rechtsfrage: | Pflegezimmer in einer Pflegestation eines Seniorenstifts: zum Merkmal "Wohnzwecken dienen" i.S. der § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 9 a EStG a.F. - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 8/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2004 S. 186 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 04 70 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 21.04.2005 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2272/03 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |