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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 30/02 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Entschädigung, Abfindung, Pensionsanspruch, Geschäftsführer, Zwang |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Ablösung des Rentenanspruchs eines dauerhaft arbeitsunfähig erkrankten Mitgesellschafters und Mitgeschäftsführers, der auch als Geschäftsführer und Gesellschafter ausschied, als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG oder § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG zu qualifizieren? - 2. Kann der begünstigte Steuersatz (§ 34 EStG) auf Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG nur berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer bei der Annahme des Abfindungsangebots unter einem erheblichen Druck stand? - 3. Liegt eine für die Anwendung des § 34 EStG ausreichende Zwangslage vor, wenn der Arbeitgeber im Zuge der Regelungen der Unternehmensnachfolge die Ablösung möchte? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 7154/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 13 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 30/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 48 |