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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 59/98 |
§§: | EStG § 3 Nr. 68, EStG § 52 Abs. 2j, LStR Abschn. 28 Abs. 13 |
Schlagwörter | Zinszuschuß, Steuerfreiheit, Darlehen, Umschuldung |
Rechtsfrage: | Führt der Wechsel des Darlehnsgläubigers nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Verlust der Steuerfreiheit der Zinszuschüsse gemäß § 3 Nr. 68 i.V.m § 52 Abs. 2j EStG, weil das Tatbestandsmerkmal "Darlehen, die der Arbeitnehmer vor dem 1.1.1989 erhalten hat" durch die Darlehensumwandlung nach dem 31.12.1988 nicht mehr gegeben ist, selbst wenn die Darlehensvaluta dabei unverändert geblieben und somit mit dem ursprünglich vor dem 1.1.89 aufgenommenen Darlehn wirtschaftlich identisch ist? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2591/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 59/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 50 27 |