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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX B 157/98
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Schlagwörter Häusliches Arbeitszimmer, Vermietung, Verwaltung
Rechtsfrage: Sind die Kosten für ein zur Verwaltung eines vermieteten Einfamilienhauses genutztes häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.10.1998
Vorinstanz/AZ: 5 K 9075/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.1999
Erledigungs-Az: IX B 157/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig