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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 6/17 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 6 Satz 1, AO § 351 Abs. 1
Schlagwörter Günstigerprüfung, Änderung, Bestandskraft, Änderungsvorschrift, Änderungsrahmen
Rechtsfrage: Kann ein Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG auch dann wirksam - nachträglich - gestellt werden, wenn die Voraussetzungen der Norm erst durch einen Änderungsbescheid erstmals geschaffen werden, und müssen insoweit die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.03.2017
Vorinstanz/AZ: 15 K 2258/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 17 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2020
Erledigungs-Az: VIII R 6/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 23