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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 82/00 |
§§: | AO 1977 § 109 Abs. 1, AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 124 Abs. 2, FGO § 40 |
Schlagwörter | Fristverlängerung, Steuererklärung, Abgabefrist, Ermessen, Verpflichtungsklage, Wirksamkeit |
Rechtsfrage: | 1. Muss das Finanzamt die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden (hier vom 4.1.1999) über Steuererklärungsfristen auch auf den Fristverlängerungsantrag eines Steuerberaters hinsichtlich seiner eigenen Steuererklärung anwenden? - 2. Zulässigkeit der Verpflichtungsklage auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung, wenn der Einspruch 5 Monate nach Ablauf der beantragten Frist eingelegt und nach Erlass der Einspruchsentscheidung die Steuererklärung eingereicht wird. Zeitpunkt der Erledigung des Ablehnungsbescheides (evtl. Fristablauf der Abgabe der Steuererklärung)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 00 366 K 2 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1230 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 82/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 26 62 |