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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-598/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 108 Abs. 3, AEUV Art. 63, EG Art. 56
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Steuervergünstigung, Gericht, Kapitalverkehrsfreiheit, freier Kapitalverkehr
Rechtsfrage: 1. Ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs einer bestehenden Beihilferegelung infolge der erfolgreichen Berufung eines Steuerpflichtigen auf die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EG-Vertrag (jetzt Art. 63 AEUV) eine als Änderung einer bestehenden Beihilfe aufzufassende neue Beihilfemaßnahme? - 2. Falls ja, schließt es die Ausübung der Aufgaben des nationalen Gerichts gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV aus, dass dem Steuerpflichtigen eine Steuervergünstigung gewährt wird, auf die der Steuerpflichtige gemäß Art. 56 EG-Vertrag (jetzt Art. 63 AEUV) Anspruch erhebt, oder muss eine beabsichtigte gerichtliche Entscheidung über die Gewährung dieser Vergünstigung bei der Kommission angemeldet werden, oder muss das nationale Gericht angesichts der ihm gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV zugewiesenen Überwachungsaufgabe irgendeine andere Handlung vornehmen oder Maßnahme treffen?
Vorinstanz: Gerechtshof 's-Hertogenbosch (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 22 S. 2
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.05.2019
Erledigungs-Az: Rs C-598/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 08 35