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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 32/14 (BFH) |
| §§: | AEUV Art. 266, FGO § 74, AO § 236 |
| Schlagwörter | Zucker, Zinsen, Aussetzung des Verfahrens |
| Rechtsfrage: | Berechnung der Produktionsabgabe Zucker (B-Abgabe) für das Zuckerwirtschaftsjahr 2002/2003 und der Zinsen. Hätte das FG das Verfahren aussetzen müssen, weil der EuGH mit Urteil den zuständigen Gemeinschaftsorganen eine Neuregelung nach Ungültigerklärung der VO (EG) Nr. 1193/2009 aufgegeben hat? Sind die vom HZA auf die erstatteten Beträge zu zahlenden Zinsen ab dem Tag der Rechtshängigkeit oder ab dem Tag der Zahlung der Beträge zu berechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 09.01.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 189/10 VZr |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.09.2015 |
| Erledigungs-Az: | VII R 32/14 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 18 |