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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 62/01
§§: DBA-Portugal Art. 5, DBA-Portugal Art. 15, EStG § 38, AO § 69
Schlagwörter Arbeitgeber, Doppelbesteuerung, Portugal, Lohnsteuerabzug, Haftungsschuldner, Verfügungsberechtigter
Rechtsfrage: Muss eine portugiesische Baufirma als inländischer Arbeitgeber gemäß Art. 15 DBA-Portugal in Verbindung mit §§ 38, 41 a EStG unabhängig von der Dauer der jeweiligen Bauausführung, von den größtenteils in Portugal ausgezahlten Löhnen Lohnsteuer einbehalten, anmelden und abführen? Darf das FA den Verfügungsberechtigten des Unternehmens als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.04.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 396/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 07 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2002
Erledigungs-Az: I B 62/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde begründet - Zurückverweisung an das Finanzgericht