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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 10/04 |
§§: | AO 1977 § 71, AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 229 |
Schlagwörter | Steuerhinterziehung, Finanzbeamter, Zahlungsverjährung, Haftung |
Rechtsfrage: | Begeht ein Finanzbeamter eine Steuerhinterziehung im Festsetzungs- und im Erhebungsverfahren, wenn er u.a. fiktive Steuerpflichtige anlegt und durch falsche Eingaben in die EDV-Anlage größere Vorsteuererstattungen fingiert? Strittig ist daher die Haftung des Klägers als evtl. Teilnehmer an der evtl. Steuerhinterziehung des Finanzbeamten, der Eintritt der Zahlungsverjährung und die hinreichende Bestimmtheit des Haftungsbescheides. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2687/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 10/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 70 |