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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 6/05 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 3 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Urlaubsgeld, Warengutschein, Umwandlung, Rabattfreibetrag |
Rechtsfrage: | Steuervorteile durch Barlohnumwandlung. Führt der mit Einverständnis des Betriebsrats und im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgte Austausch des tarifvertraglich festgelegten Urlaubsgeldanspruchs gegen einen beim Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt einzulösenden Warengutschein zum sofortigen Zufluss einer Einnahme in Geld (Verwendungsentscheidung über den Barlohn) oder erst bei der Einlösung des Warengutscheins? Handelt es sich dabei um einen Warenbezug und erwächst dem Arbeitnehmer dadurch ein Vorteil, der im Rahmen des Rabattfreibetrags steuerfrei bleibt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5742/01 L |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 6/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 18 06 |