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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 10/03
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchstabe a
Schlagwörter Ermittlungspflicht, Treu und Glauben, Änderung, Entschädigung
Rechtsfrage: 1. Darf der Steuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 abgeändert werden, wenn das FA die Angaben des nicht vertretenen Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu einem Sondertatbestand (hier: steuerbegünstigte Entschädigung) übernimmt und von sich aus keine weiteren Ermittlungen durchführt? - 2. Liegt ggf. ein Mitverschulden des Steuerpflichtigen vor (Nichtvorlage des Vertrages), wenn er Alleingesellschafter und Geschäftsführer des Arbeitgebers war, der die Abfindung geleistet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.12.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 4254/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 25 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: XI R 10/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 25