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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 27/01 | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme | 
| Rechtsfrage: | Führt eine Gewinntantiemevereinbarung in den Anstellungsverträgen der Gesellschafter-Geschäftsführer zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn keine zeitliche Begrenzung auf die Anlaufphase vereinbart wurde, so dass den Tantiemeleistungen keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde lag? | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.09.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3037/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 17 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.11.2001 | 
| Erledigungs-Az: | I B 27/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
