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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 10/15 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 50 d Abs. 3, KStG § 14 Abs. 1, DBA-Niederlande
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Organschaft, Dividende
Rechtsfrage: Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für eine von einer niederländischen Tochtergesellschaft (Holding B.V.) an eine deutsche Kapitalgesellschaft weitergeleitete Dividende zu? Wurde die Dividende durch eine niederländische (Freistellungs-)Betriebsstätte erzielt und ist somit bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte der Klägerin als deren Organträgerin nicht zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.12.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 624/11 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 704
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 67
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision