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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 44/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Vorweggenommene Betriebsausgaben, Ausbildung, Heilpraktiker |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen einer Bilanzbuchhalterin, die im erlernten Beruf keine Anstellung mehr findet und eine eigene Praxis für Naturheilkunde eröffnet, für die Ausbildung zur Heilpraktikerin als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3721/98 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1023 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2003 |
Erledigungs-Az: | IV R 44/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 26 67 |