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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/05
§§: BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1, BewG § 19 Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Feststellung, Zurechnung, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung - Zurechnungsfeststellung: Ist die gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG bei der Bedarfsbewertung zu treffende Zurechnungsfeststellung (vgl. bei Einheitsbewertung § 19 Abs. 3 Nr. 2 BewG), ein selbständiger (anfechtbarer) Verwaltungsakt oder nur unselbständiger Bestandteil des Bedarfswertbescheids, dem keine Bindungswirkung zukommt? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 07.08.2003
Vorinstanz/AZ: IV 140/2003
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 19 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.12.2006
Erledigungs-Az: II R 42/05