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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 80/07 (BFH) | 
| §§: | AO § 227, AO § 238, InvZV § 9 | 
| Schlagwörter | Erlass, Zinsen, Aufrechnung, Rückzahlung | 
| Rechtsfrage: | Sind Rückforderungszinsen wegen Ermessensreduzierung auf Null zu erlassen, weil die Anwendung des § 9 InvZV 1990 dem Gesetzeszweck dann widerspricht, wenn sich durch eine geänderte zeitliche Zuordnung von Investitionen ein Rückzahlungsanspruch des Finanzamts und gleichzeitig ein Investitionszulage-Anspruch der Klägerin für das Folgejahr gegenüberstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 15.12.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 474/04 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 54 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.08.2010 | 
| Erledigungs-Az: | III R 80/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 04 70 | 
