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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-205/11 (EuG)
§§: KStG § 8 c Abs. 1 a, AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Deutschland, Sanierungsklausel, Unionsrecht, Beihilfe, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Ist der Beschluss der Kommission vom 26.1.2011, K(2011) 275 endgültig, im Verfahren "Staatliche Beihilfe C 7/2010 - KStG, Sanierungsklausel" nichtig? Hilfsweise: Ist der Beschluss der Kommission vom 26.1.2011 im Verfahren "Staatliche Beihilfe C 7/2010 - KStG, Sanierungsklausel" teilweise nichtig, soweit die Kommission in Art. 2 des Beschlusses entschieden hat, dass gewährte Einzelbeihilfen mit dem Binnenmarkt in Gänze unvereinbar und in voller Höhe zurückzufordern sind, wenn der Beihilfebetrag 500.000 Euro überschreitet?
Vorinstanz: Bundesrepublik Deutschland ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 186 S. 28
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 18.12.2012
Erledigungs-Az: Rs T-205/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 82