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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 46/15 (BFH)
§§: UStG 2005 § 4 Nr. 25, SGB VIII § 75, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h
Schlagwörter Steuerfreiheit, Jugendhilfe, Sozialarbeit, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Sind auch von einem Subunternehmer an einen Hauptunternehmer, der nicht nach § 75 SGB VIII anerkannt ist, erbrachte Jugendhilfeleistungen steuerbefreit, wenn das Jugendamt in Kenntnis des Einsatzes des Subunternehmers gegenüber dem Hauptunternehmer die Kosten der Maßnahme übernimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.11.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 1361/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2016
Erledigungs-Az: V R 46/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 17 69