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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 40/08 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, AO § 149
Schlagwörter Steuerberatungskosten, Dauernde Last, Steuererklärung
Rechtsfrage: Abzug von anteiligen Steuerberatungskosten des Streitjahres 2006 als dauernde Last: Sind die aufgrund eines Steuerberatungsvertrages (Dauerschuldverhältnis) und der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Steuerberatungskosten (für die laufende steuerliche Beratung und Erstellung des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung) nach Wegfall des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG als dauernde Last abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.07.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 723/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 22
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision