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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-48/97 (EuGH)
§§: 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG) Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. b, 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG) Art. 5 Abs. 6, 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG) Art. 27
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Werbung, Prämie, Gutschein, Rabatt, Entgelt
Rechtsfrage: In Fällen, in denen ein Lieferer von Gegenständen eine Werbeaktion veranstaltet, in deren Rahmen (in groben Umrissen) - i) der Veranstalter Prämien für geschäftliche Zwecke entsprechend den Bedingungen der Aktion zur Verfügung stellt, - ii) ohne daß dafür bei der Einlösestelle Geld zu zahlen wäre, - iii) aber gegen Einlösung von Gutscheinen, auf die ein Erwerber von Prämienwaren durch die Bezahlung des vollständigen Endverkaufspreises dieser Waren ohne eine abgrenzbare Zahlung für die Gutscheine Anspruch erhielt: - 1. Fallen unter die Wendung "die Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis, die dem Abnehmer oder Dienstleistungsempfänger eingeräumt werden und die er zu dem Zeitpunkt erhält, zu dem der Umsatz bewirkt wird", in Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchstabe b) der 6. EG-Richtlinie die gesamten Kosten für die Prämien? - 2. Sind die Prämien als "Lieferung gegen Entgelt" im Sinne von Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie zu behandeln? - 3. Wenn die Prämien in anderer Weise als gegen Entgelt oder "kostenfrei" abgegeben werden, ist dann nach Art. 5 Abs. 6 die Abgabe der Prämien unbeschadet dessen als Lieferung gegen Entgelt zu behandeln, daß sie für geschäftliche Zwecke erfolgt? - 4. Ist eine der vorstehenden Fragen anders zu beantworten, - a) wenn alle für eine Prämie eingelösten Gutscheine beim Erwerb von Prämienwaren vom Veranstalter der Aktion erlangt wurden, - b) wenn diese Gutscheine sämtlich beim Erwerb von Prämienwaren von einem Händler erlangt wurden, der sich an der Aktion beteiligt, - c) wenn die eingelösten Gutscheine beim Erwerb von Prämienwaren teils vom Veranstalter, teils von einem oder mehreren beteiligten Händlern erlangt wurden? - 5. Falls die dritte Frage verneint wird, kann dann das Vereinigte Königreich gemäß Art. 27 der 6. EG-Richtlinie entsprechend der Ausnahme, zu der es 1977 ermächtigt wurde, beim Veranstalter zusätzlich zu der Umsatzsteuer, die im vollständigen Endverkaufspreis der Prämienwaren enthalten ist, eine Umsatzsteuer von den Kosten des Veranstalters für die Prämien erheben?
Vorinstanz: VAT and Duties Tribunal London
Vorinstanz/Datum: 15.01.1997
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.04.1999
Erledigungs-Az: Rs C-48/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 17 22