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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/17 (BFH)
§§: GewStG § 10 a, GewStG § 14, GewStG § 2 Abs. 5, GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Gewerbeertrag, Zurechnung, Bilanz, Unternehmeridentität
Rechtsfrage: Ist bei einem unterjährigen Wechsel aller am Kapital einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter der Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln, oder hat eine getrennte Ermittlung für die Zeiträume vor und nach dem Gesellschafterwechsel zu erfolgen, wenn auf diesen Zeitpunkt ein Zwischenabschluss erstellt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.05.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 3691/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1183
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2019
Erledigungs-Az: IV R 8/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 04