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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 39/06
§§: KStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AktG § 294 Abs. 2, GmbHG § 15 Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 17, BGB § 125
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Ergebnisabführungsvertrag, Organschaft, Treuhandverhältnis, Handelsregister
Rechtsfrage: 1. Verdeckte Gewinnausschüttung: Wirksamkeit und Nichtigkeit eines Ergebnisabführungsvertrages im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses. - 2. Finanzielle Eingliederung: Kommt es auf den Zeitpunkt der Eintragung einer Treuhandabrede im Handelsregister an, wenn der Beginn eines Treuhandverhältnisses von dem Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages abhängig gemacht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.12.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 359/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2007
Erledigungs-Az: I R 39/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 49