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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 12/16 (BFH) |
§§: | UmwStG § 20 Abs. 1 Satz 1, UmwStG § 20 Abs. 8, UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 4, UmwStG § 20 Abs. 7 Satz 3, UmwStG § 20 Abs. 4 Satz 1 |
Schlagwörter | Kapitalgesellschaft, Einbringung, Einzelunternehmen, Betriebsvermögen, Buchwert |
Rechtsfrage: | Sind bei einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens mit einem negativen Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 8 UmwStG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.10.2002 im Rückwirkungszeitraum im Einzelunternehmen getätigte Entnahmen und Einlagen für den Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.12.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1355/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 06 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 12/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 09 90 |