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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 38/12 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, EStG § 7 g Abs. 7, GewStG § 10 a |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Investitionsabsicht, Betriebseröffnung, Nachweis, Kaufvertrag |
Rechtsfrage: | Setzt die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage bei einem in Gründung befindlichen Unternehmen einen Nachweis der Investitionsabsicht voraus? Genügt bereits eine Investitionsentscheidung und lag eine solche im Streitfall in Gestalt des abgeschlossenen Kaufvertrags bereits vor? Wann ist die Gründungsphase bei einem allein auf den Betrieb der Photovoltaikanlage gerichteten Unternehmen abgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4601/11 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 31 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 38/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 49 |