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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 62/05
§§: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Provision, Teilleistung, Gewinnrealisierung, Verbindlichkeitsrückstellung, Inkasso, Rechnungsabgrenzung
Rechtsfrage: Können die während eines laufenden Inkassoverfahrens auf beigetriebene Teilbeträge vereinnahmten Provisionen über die übliche Dauer des gesamten Inkassoverfahrens (im Streitfall 10 Jahre) bilanziell abgegrenzt werden, oder sind die vereinnahmten Provisionen im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahmen zu erfassen? Liegen gewinnwirksame Teilleistungen vor? Können für die bis zum Abschluss des Beitreibungsverfahrens entstehenden Kosten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 16.09.2005
Vorinstanz/AZ: VI 203/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2007
Erledigungs-Az: IV R 62/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 67