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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/07 |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 14 |
Schlagwörter | Scheinfirma, Scheingeschäft, Vorsteuerabzug, Steuerhinterziehung, Beteiligter, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des Lieferanten als Scheinsitz anzusehen ist? - 2. Ist ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, für Zwecke der Richtlinie 388/77/EWG als an der Hinterziehung Beteiligter anzusehen, so dass ein Vorsteuerabzug ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 84/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 627 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 11 59 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |