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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 16/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | Kindergeld, Zivildienst, Verlängerung, Ausbildung |
Rechtsfrage: | Verlängerung des Kindergeldes über das 26. Lebensjahr hinaus wegen Zivildienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG: Können die Monate des Zivildienstes, in denen auch die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. a und b EStG vorgelegen haben, nicht als Verlängerungstatbestände berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5827/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 504 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 04 06 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |