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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 24/96 |
| §§: | BewG § 110 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 111 Abs. 1, BewG § 5 Abs. 1, BewG § 14 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Sonstiges Vermögen, Kapitalwert, Versorgungsleibrente, Rentenstammrecht, Wiederkehrende Leistung, Auflösende Bedingung, Ausscheiden, Sozietät |
| Rechtsfrage: | Fallen gewinnabhängige betriebliche Versorgungsleistungen, die ein wegen Berufsunfähigkeit ausscheidender Sozius von seiner Anwalts-Sozietät erhält, unter die Befreiungsvorschrift des § 111 Abs. 1 BewG und sind sie - als auflösend bedingte Renten - mit dem Kapitalwert (§ 14 Abs.1 BewG) beim sonstigen Vermögen gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 4 BewG zu erfassen? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 30.01.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4690/89 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.07.1998 |
| Erledigungs-Az: | II R 24/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 50 65 |