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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 20/16 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230, InsVV § 9 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Vorschuss, Insolvenzverwalter, Gewinnverwirklichung, Teilleistung, Stille Gesellschaft, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Ist ein Vergütungsvorschuss nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern erfolgsneutral als Anzahlung zu passivieren, oder ist mit dem Zufluss bereits Gewinnrealisierung eingetreten? Liegt eine steuerlich anzuerkennende stille Unterbeteiligung an einem Mitunternehmeranteil vor, wenn die Ehefrau gegen eine angemessene Gewinnbeteiligung die aus der Gesellschafterstellung ihres Ehemannes resultierenden wirtschaftlichen Risiken im Innenverhältnis trägt und zur Unterstützung ihre Arbeitskraft nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen einbringt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 647/15 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2018 |
Erledigungs-Az: | IV R 20/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 21 03 |