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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/20 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Familienheimfahrten, Doppelte Haushaltsführung, Fahrkosten, Privatnutzung |
Rechtsfrage: | Sind tatsächliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die durch die Nutzung der Tankkarte des Arbeitgebers für private Zwecke unter Zahlung einer kilometerabhängigen Pauschale pro gefahrenen Kilometer angefallen sind, bei der (teilweise) entgeltlichen Gestellung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber im Rahmen eines sog. Kilometerleasingmodells als Werbungskosten berücksichtigungsfähig bzw. kann in dieser Fallkonstellation die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 78/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.08.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 16 34 |