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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 31/20 (BFH) |
§§: | EStG § 13 a, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Gewinnermittlung, Wechsel, Einnahmenüberschussrechnung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Durchschnittssätzen |
Rechtsfrage: | Ist bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung gemäß § 13 a EStG in der Fassung von Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl 2014 I S. 2417) eine Überleitungsrechnung vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1060/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 09 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 31/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 03 05 |